Gelebte Sozialpartnerschaft

Unabhängig von der Frage, ob ein Unternehmen unmittelbar tarifgebunden ist oder nicht, finden Tarifverträge und damit das Tarifrecht auf zahlreiche Arbeitsverhältnisse Anwendung oder beeinflussen diese. Viele Arbeitsbedingungen werden durch Tarifverträge gestaltet. Änderungen der Tarifverträge oder der Rechtsprechung zur Auslegung von Tarifverträgen bewirken Änderungen in den Arbeitsverhältnissen.

Die Unternehmerschaft Niederrhein wirkt federführend oder begleitend beim Abschluss zahlreicher Flächen- oder Branchentarifverträge und auch bei Haustarifverträgen mit. Inhalt und Bedeutung der tarifvertraglichen Regelungen können daher durch uns aus erster Hand kompetent erläutert und in die betriebliche Praxis eingebracht werden.

Unsere Rolle im Tarifgeschehen führt dazu, dass wir unmittelbar die Auswirkungen tarifvertraglicher Änderungen und Neuentwicklungen für die Unternehmen einschätzen und diese bei der Umsetzung oder Berücksichtigung der jeweiligen Änderungen unterstützen können.

Auch für die Problematik, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, noch Anwendung findet oder zwischenzeitlich abgelöst wurde, sind wir Ihr sachkundiger Ansprechpartner, der durch seine langjährigen Kontakte zu Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen fundierte und praxisnahe Hilfestellung geben kann.

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Ansprechpartnerin

Ass'in
Kirs­ten Wittke-Lemm
Hauptgeschäftsführerin
02151 6270-11
k.wittke-lemm(at)un-agv.de